Allgemeine Geschäftsbedingungen der MIKALO GbR, Inh. Maria Mikalo und Michael Mikalo

Bereich: Kundenbeauftragung, Stand: 17.12.2018

 

 

1. Allgemeines

 

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (»AGB«) gelten für Beratung, Konzeption und Umsetzung in den Bereichen Marken, Markenentwicklung, Kommunikations-, Corporate- und Webdesign sowie Editorial Design, mit denen MIKALO vom Kunden (»Kunde«) beauftragt wird.


1.2 Die AGB von MIKALO gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter sind nur gültig, wenn MIKALO ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Wenn der Kunde hiermit nicht einverstanden ist, muss er MIKALO sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behält sich MIKALO vor, sein Angebot zurückzuziehen, ohne dass MIKALO gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis widerspricht MIKALO hiermit ausdrücklich.


1.3 Sämtliche Vereinbarungen mit dem Kunden, die zwecks Ausführung des jeweiligen Vertrages getroffen werden, werden im Vertragswerk schriftlich niedergelegt. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht nochmals gesondert darauf hingewiesen wird.

 

 

2. Angebot, Vertragsgegenstand

 

2.1 Sofern MIKALO gegenüber dem Kunden ein als ausdrücklich verbindlich bezeichnetes Angebot erklärt hat, ist MIKALO an dieses Angebot für die Dauer von 14 Tagen gebunden.


2.2 Soweit nicht anders vereinbart, werden die Leistungen aufgrund der zuvor vom Kunden vorzulegenden Konzeption erbracht. Diese beschreibt richtig, vollständig und abschließend den Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen. MIKALO ist in keiner Projektphase verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Informationen auf Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit zu prüfen.


2.3 Werden Kundenbriefings schriftlich anhand von Protokollvermerken wiedergegeben, gelten diese nach Vorlage gegenüber dem Kunden als richtige und ausschließliche Informations- und Arbeitsgrundlage, es sei denn, der Kunde hat der Richtigkeit des Protokollvermerkes unverzüglich, spätestens nach Ablauf von zwei Tagen nach Zugang des Protokolls, schriftlich widersprochen.


2.4 MIKALO ist grundsätzlich berechtigt, im Rahmen der erteilten Aufträge Leistungen durch Drittbeauftragte ausführen zu lassen.

 

 

3. Freigabe, Änderung der Beauftragung

 

3.1 Sind im Rahmen der Auftragserteilung Entwürfe oder Konzeption für auf diesen basierenden zu erbringenden Leistungen zu erstellen, werden diese nach deren Fertigstellung dem Kunden zur Prüfung überlassen, dem eine Prüffrist von 7 Werktagen eingeräumt wird, um festzustellen, ob seine Wünsche und Bedürfnisse in den Entwürfen bzw. Konzepten abgebildet sind. Der Kunde hat die Freigabe innerhalb der oben genannten Frist schriftlich zu erklären. Mit der Freigabe werden Entwürfe oder Konzeption für etwaige weitere Erstellungsleistungen verbindliche Grundlage. Die Freigabe gilt als erklärt, wenn der Kunde nach Ablauf der Prüffrist keine Einwände vorbringt.

 

3.2 Sofern der Kunde Auftragsbestandteile nach erfolgter Beauftragung ändern möchte, ist hierfür die Zustimmung von MIKALO erforderlich. MIKALO ist verpflichtet, Änderungen zuzustimmen, sofern die Ausführung im Rahmen der vereinbarten Leistungszeit möglich ist und der durch die Auftragsänderung entstehende Mehraufwand zumutbar ist. Ist dies der Fall, erhält der Kunde ein verbindliches Angebot, das von diesem binnen zwei Werktagen ab Zugang angenommen werden kann. Lehnt der Kunde das Angebot ab oder erklärt er nicht innerhalb der zwei Tage die Annahme, wird die Änderung oder Ergänzung nicht Vertragsinhalt. Haben die Parteien eine bestimmte Leistungsfrist vereinbart, verlängert sich diese um die Dauer des Leistungsänderungsverfahrens.

 

3.3 Auftragsänderungen müssen durch den Kunden grundsätzlich schriftlich erfolgen und sind nur wirksam, wenn sie von MIKALO bestätigt worden sind.

 

 

4. Leistungszeit

 

4.1 Fristen für Lieferungen und Leistungen gelten nur dann mit dem Kunden als verbindlich vereinbart, wenn sie von MIKALO ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

 

4.2 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

 

4.3 Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem MIKALO durch Umstände, die von MIKALO nicht zu vertreten sind, daran gehindert werden, die Leistung zu erbringen. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem MIKALO auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

 

4.4 Sofern MIKALO in Verzug gerät sind, wird ausschließlich für solche Schäden gehaftet, die auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind.

 

 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden, Ansprechpartner

 

5.1 Der Kunde wird Unterlagen, die zur Auftragsausführung erforderlich sind, unverzüglich und vollständig vorlegen. Zur Vertragsdurchführung wird der Kunde erforderliches Basismaterial, wie z.B. Daten, bewegte und unbewegte Bilder, Illustrationen, Grafiken, Logos, korrekturgelesene Texte und sonstige Materialien und Informationen gemäß näherer Spezifikation in dem jeweiligen Konzept an MIKALO in digitalisierter Form in zu vereinbarenden Formaten übergeben. Sofern das Basismaterial in anderer Form übergeben wird, wird der entsprechende Mehraufwand gesondert berechnet.

 

5.2 Im übrigen wird der Kunde sämtliche zur Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen schaffen. Sofern der Kunde diesen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nachkommt, ist MIKALO zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall bleibt der Kunde zur vereinbarten Vergütung vollumfänglich verpflichtet.

 

5.3 Der Kunde wird für die Dauer der zu erbringenden Leistungsausführungen einen entsprechend qualifizierten Ansprechpartner für sämtliche das beauftragte Projekt betreffende Fragen benennen, der MIKALO gegenüber in sämtlichen Vertragsangelegenheiten entscheidungsberechtigt ist.

 

 

6. Abnahme und Mängelgewährleistung

 

6.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen werden dem Kunden die Leistungsergebnisse in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und der Kunde zu deren Abnahme aufgefordert. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen, ggf. auch im Hinblick auf eine Umsetzung der Anforderungen als Lastenheft für Webseitenentwicklung o.ä., zu überprüfen und binnen 7 Werktagen nach Zugang der Aufforderung abzunehmen.

 

6.2 Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Mängel sind MIKALO schriftlich mitzuteilen; es ist vom Kunden eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Verweigert der Kunde die Abnahme wegen wesentlicher Mängel, ist dies ebenfalls schriftlich mitzuteilen.

 

6.3 MIKALO hat das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung. Nach jeder Nachbesserung stellt MIKALO dem Kunden diese in elektronischer Form zur Verfügung und fordert den Kunden zur Prüfung auf. Die Regelung des Abs. 6.2 gilt entsprechend. MIKALO ist mindestens ein zweimaliges Nachbesserungsrecht einzuräumen. Ein Recht des Kunden zur Selbstvornahme wird ausgeschlossen, soweit Mängel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde.

 

6.4 Bei Abnahme von Programmierungsleistungen bei Webseiten etc. erfolgt die Übergabe des Arbeitsergebnisses an den Kunden in elektronischer Form durch Bereitstellung eines Download-Links. Ein Bedienhandbuch oder eine Entwicklungsdokumentation ist nicht geschuldet.

 

6.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme und Übergabe der geschuldeten Leistungen.

 

 

7. Preise / Zahlungsbedingungen

 

7.1 Die Preisangaben sind Nettopreisangaben und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag und verstehen sich zuzüglich erforderlicher Kurier-, Reise- und Übernachtungskosten. Diese Kosten werden gesondert berechnet.

 

7.2 Zahlungen sind ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung sofort fällig. Sie werden stets auf die älteste noch offenstehende Rechnung verrechnet.

 

 

8. Nutzungs- und Verwertungsrechte

 

8.1 MIKALO räumt dem Kunden mit Übergabe der Arbeitsergebnisse das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, einfache und unwiderrufliche Recht ein, die Leistungen zu dem auftragsgemäßen Zweck zu nutzen. Insbesondere ist der Kunde berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben und zu lizensieren.

 

8.2 Die Rechteeinräumung nach Ziffer 8.1 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde die für die jeweilige Beauftragung vereinbarte Verfügung vollumfänglich beglichen hat.

 

8.3 MIKALO ist berechtigt, eine Kopie der Arbeitsergebnisse für Archivzwecke zu behalten und diese als Referenzprojekt unter Angabe des Kunden gegenüber Dritten zu benennen; dies gilt auch, sofern dem Kunden die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen eingeräumt wird. Soweit im Rahmen der Leistungen für den Kunden schutzrechtsfähige Leistungen oder Teilleistungen entwickelt werden, steht MIKALO das Recht auf Urhebernennung zu. MIKALO ist insoweit berechtigt, nach Absprache mit dem Kunden einen Urhebervermerk in marktüblicher Form und Gestaltung auf dem Leistungsergebnis anzubringen, welches der Kunde bei Veröffentlichung der Leistungsergebnisse ebenfalls zu veröffentlichen hat. Texte, die im Zusammenhang mit dem Hinweis auf die Leistungsergebnisse veröffentlicht werden, sollen zwischen Kunde und MIKALO abgestimmt werden.

 

 

9. Haftung

 

9.1 MIKALO haftet uneingeschränkt für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MIKALO beruhen. Dies gilt auch, soweit die vorgenannten Verletzungen durch einen gesetzlichen Vertreter von MIKALO oder einen Erfüllungsgehilfen begangen wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

9.2 Wenn die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten einfach fahrlässig verursacht wurde, haftet MIKALO nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Eine Haftung wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

 

9.3 Die Einschränkungen der Abs. 9.1 und 9.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MIKALO, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.

 

9.4 Im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes gilt keine Haftungsbeschränkung.

 

9.5 Im Übrigen schließt MIKALO seine Haftung aus.

 

 

10. Kündigung

 

10.1 Das jeweilige Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss und endet mit Erbringung der geschuldeten Leistungen oder, sofern eine Abnahme erforderlich ist, mit der jeweiligen Abnahme der Leistungen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung während der Vertragsdauer ist wechselseitig ausgeschlossen.

 

10.2 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ist die Kündigung vom Kunden veranlasst worden, bleibt der Vergütungsanspruch von MIKALO bestehen. Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Sämtliche von MIKALO gefertigten Arbeiten, z.B. Ideenskizzen, Entwürfe und Modelle, hat der Kunde MIKALO unverzüglich zurückzugeben.

 

 

11. Eigentumsvorbehalt

 

11.1 Das von MIKALO gelieferte Auftragsergebnis bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenstehender oder noch entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung gleich welcher Art und Rechtsgrundes mit dem Kunden Eigentum von MIKALO. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

 

 

12. Geheimhaltung

 

12.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden und als vertraulich bezeichneten Informationen und Unterlagen geheim zu halten. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.

 

 

13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

 

13.1 Bis zur vollständigen Begleichung der vereinbarten Vergütung ist MIKALO berechtigt, sämtliche vom Kunden überlassene Daten und Unterlagen zurückzubehalten.

 

13.2 Zu einer Aufrechnung mit Gegenforderungen ist der Kunde nur berechtigt, sofern diese Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstrittig anerkannt wurden. Die gleichen Voraussetzungen gelten für die Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte.

 

 

14. Sonstiges

 

14.1 Besteht nach diesen AGB ein Schriftformerfordernis, wird dieses auch durch E-Mail oder Telefax erfüllt; dies gilt jedoch nicht bei Kündigungen sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, die stets dem Schriftformerfordernis entsprechend § 126 Abs. 1 BGB zu erfolgen haben.

 

14.2 Bei allen sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als Gerichtsstand. MIKALO ist auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von MIKALO.

 

14.3 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

14.4 Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie der in den vorliegenden Bedingungen getroffenen Regelungen bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Die Parteien vereinbaren, dass die Übermittlung durch Telefax und E-Mail dem Schriftformerfordernis entspricht, sofern ihr Zugang nachgewiesen werden kann.

 

14.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlichen Ziel dieser Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.